#Unternehmensinsolvenzen

Die häufigsten Ursachen für Unternehmensinsolvenzen insgesamt, insbesondere auch bei Unternehmen, die lang am Markt etabliert waren, sind Managerfehler.

Hinweis: Achten Sie auf Ihr Eigenkapital, bauen Sie dieses weiter auf! Verluste bzw. negative betriebswirtschaftliche Ergebnisse (Gewinn abzüglich Unternehmerlohn) führen zwangsläufig zum Aufbau von Negativkapital.

Die Eigenkapitalquote sollte aber nach Möglichkeit einen Wert von mindestens 20 % erreichen. Denn in Bankkreisen wird es gern gesehen, wenn mit dem Eigenkapital drei Verlustjahre abgedeckt werden können. Wird ein Kapitalumschlag von z. B. 2 mal (Verhältnis Gesamtleistung zur Bilanzsumme) unterstellt, können bei einer 20 %igen Eigenkapitalquote drei Verlustjahre mit einem Verlust von je 3,3 % vom Umsatz abgedeckt werden.

Der Aufbau von Negativkapital in einer GmbH führt zwangsläufig zum Konkursverwalter. Ist das Unternehmen überschuldet, muss ein Geschäftsführer der GmbH ohne schuldhaftes Zögern die Insolvenz beantragen, wenn er eine strafrechtliche Verfolgung vermeiden möchte. Unter Umständen haften ansonsten Geschäftsführer und Gesellschafter trotz der ursprünglichen Haftungsbeschränkung für das Unternehmen. Denken Sie immer daran: In der GmbH besteht Kapitalerhaltungspflicht.

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