#Unternehmensinsolvenzen ESUG

Die vielen Unternehmensinsolvenzen und damit auch verbunden das private Schicksal vieler Unternehmer/innen, Anteilseigner/innen und Mitarbeiter/innen, gibt uns Anlass das Thema "Drohende Insolvenz" und den richtigen Ausweg aus der Krise zu finden hier gesondert zu behandeln.

Liquidität herstellen, Überschuldung beseitigen

Ab dem 01.03.2012 ist das Gesetz zur Erleichterung von Unternehmenssanierungen mit Schutzschirm, kurz ESUG, in Kraft getreten. Das Gesetz findet Anwendung bei drohender Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens bzw. Unternehmers. Der Kern ist, dass Unternehmern Gelegenheit gegeben wird, sich selber zu sanieren.

Die Vorteile von ESUG für den Unternehmer:

  • Eigenverwaltung (kein Insolvenzverwalter)
  • Zusätzliche Liquidität in der Krise
  • Bereinigung des Überschuldungstatbestandes durch Neuregelung der Pensionszusagen
  • Wiederhergestellte Kreditwürdigkeit mit besserem Rating
  • Viel größere Chance das Unternehmen an einen Nachfolger zu verkaufen oder zu übergeben
  • Stabilisierung des Unternehmens

Jahrzehntelange Beratererfahrung

Die Berater von Ratjen & Kollegen Management GmbH verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der erfolgreichen Sanierung von klein- und mittelständischen Unternehmen unterschiedlichster Branchen. Die Arbeitsweise entsprach bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes den Anforderungen, die das neue Gesetz zur Erleichterung der Sanierung in Unternehmen - ESUG - heute erfordert. Die Erleichterung für uns besteht darin, dass wir mit dieser langjährigen Erfahrung jetzt unter dem Schutzschirm des "neuen" Sanierungsrechts die notwendigen Maßnahmen konsequent auch gegen schwierige Gläubiger durchsetzen können. Trotz dieser phantastischen Möglichkeiten werden wir immer die außergerichtliche Sanierung vorziehen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Mit der ESUG-Kompetenzgruppe sind wir in nachfolgenden Bundesländern tätig:

  • Schleswig-Holstein
  • Hamburg
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen-Anhalt
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Thüringen
  • Sachsen
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